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StuB Nr. 11 vom Seite 488

Steuerminimierung bei der GmbH & Co. KG durch das KG-Darlehensmodell?

von Dipl.-Kff. StB Tina Hubert, Stuttgart
Die Kernaussagen:
  • Das KG-Darlehensmodell zielt darauf ab, die steuerlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit denen einer Personengesellschaft so vorteilhaft miteinander zu kombinieren, dass im Gesamtergebnis eine wesentliche Steuerersparnis erreicht wird.

  • Nachteilig ist, dass bei Ausschüttung des Zinsertrags durch die Komplementär-GmbH an ihren Gesellschafter zusätzlich Sonderbetriebseinnahmen anfallen, die der Besteuerung nach dem persönlichen hälftigen ESt-Satz unterliegen (§ 20 Abs. 3 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 2 EStG).

  • Da eine Steuerersparnis mit Hilfe des KG-Darlehensmodells nur bei einer „gewinnbringenden” GmbH & Co. KG indiziert ist, sollte eine einzelfallbezogene Prüfung erfolgen.

I. Einführung

Bei Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG besteht derzeit die Möglichkeit der „Steuerminimierung”. Diese „Steuerminimierung” zielt darauf ab, die steuerlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft (KSt-Satz von nur 25 % statt eines Spitzen-ESt-Satzes von 42 % seit 2005) mit denen einer Personengesellschaft (Anrechnung von GewSt auf die persönliche ESt der KG-Gesellschafter gem. § 35 EStG) so vorteilhaft miteinander zu kombinieren, dass im Gesamtergebnis eine wesentliche S...

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