Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerminimierung bei der GmbH & Co. KG durch das KG-Darlehensmodell?
Das KG-Darlehensmodell zielt darauf ab, die steuerlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit denen einer Personengesellschaft so vorteilhaft miteinander zu kombinieren, dass im Gesamtergebnis eine wesentliche Steuerersparnis erreicht wird.
Nachteilig ist, dass bei Ausschüttung des Zinsertrags durch die Komplementär-GmbH an ihren Gesellschafter zusätzlich Sonderbetriebseinnahmen anfallen, die der Besteuerung nach dem persönlichen hälftigen ESt-Satz unterliegen (§ 20 Abs. 3 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 2 EStG).
Da eine Steuerersparnis mit Hilfe des KG-Darlehensmodells nur bei einer „gewinnbringenden” GmbH & Co. KG indiziert ist, sollte eine einzelfallbezogene Prüfung erfolgen.
I. Einführung
Bei Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG besteht derzeit die Möglichkeit der „Steuerminimierung”. Diese „Steuerminimierung” zielt darauf ab, die steuerlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft (KSt-Satz von nur 25 % statt eines Spitzen-ESt-Satzes von 42 % seit 2005) mit denen einer Personengesellschaft (Anrechnung von GewSt auf die persönliche ESt der KG-Gesellschafter gem. § 35 EStG) so vorteilhaft miteinander zu kombinieren, dass im Gesamtergebnis eine wesentliche S...