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Entwurf der LStR 2005
Das BMF hat den Entwurf der LStR 2005 vorgelegt. Hierin berücksichtigt die Finanzverwaltung die lohnsteuerlichen Rechtsänderungen, die zum eingetreten sind. In der Praxis ist zu beachten, dass das vorliegende LSt-Handbuch 2004 den Rechtsstand zum wiedergibt. Es berücksichtigt nicht die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen durch das StÄndG 2003 und insbesondere das HBeglG 2004. Daher sollte bereits jetzt auf die im Entwurf vorliegenden LSt-Richtlinien geachtet werden.