Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 11 vom Seite 524

Das Kontrollrecht des Kommanditisten nach § 166 HGB

von RA Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Haftung und Kontrolle laufen im deutschen Gesellschaftsrecht oftmals parallel. Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich. Gem. § 118 Abs. 1 HGB haben alle Gesellschafter einer OHG ein beschränktes positives Recht, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich zu unterrichten, die Handelsbücher und die Papiere der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen einen Jahresabschluss anzufertigen. Dies entspricht sinngemäß auch der Bestimmung des § 716 BGB, wonach der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch wenn er von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten, die Geschäftsbücher und die Papiere der Gesellschaft einsehen und aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anfertigen kann. Gerade der Gesellschafter, der nicht an der Geschäftsführung beteiligt und deshalb vom üblichen Informationsfluss innerhalb der Gesellschaft ausgeschlossen ist, bedarf des Schutzes durch gesetzliche Informationsrechte. Zwar haften die Kommanditisten nicht unbeschränkt, ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
Online-Dokument

Das Kontrollrecht des Kommanditisten nach § 166 HGB

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen