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Fortbildungs- und Umschulungskosten als Werbungskosten
(OFD Koblenz, Info-Nr. 028/03 vom 8. 4. 2003 - S 2350 A)
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium (, BStBl 2003 II S. 407 = StuB 2003 S. 177) bzw. für eine Umschulungsmaßnahme, die die Grundlage dafür bildet, von einer Erwerbs- oder Berufsart zu einer anderen überzuwechseln (, BStBl 2003 II S. 403 = ), können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine hinreichende berufliche Veranlassung besteht. Für die steuerliche Beurteilung ist es unerheblich, ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet.
Der BFH gibt mit dieser Rechtsprechung seine bisherige Rechtsauffassung zur Abgrenzung von Berufsausbildungs- und Berufsfortbildungskosten auf. Nach der nunmehr erfolgten Veröffentlichung im BStBl bestehen daher keine Bedenken mehr, die Grundsätze dieser Urteile in allen offenen Fällen, denen ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt, anzuwenden.
I. Berufliche Veranlassung
Die Anerkennung als Fortbildungskosten und damit als unbeschränkt abziehbare Werbungskosten setzt voraus, dass eine berufliche Veranlassung vorhanden ist. Die Beurteilung, ob dies bejaht werden kann, ...