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Finanzinstrumente und Derivate: Neuregelungen durch SFAS 150 und SFAS 149
Das amerikanische Financial Accounting Standards Board hat am den neuen Standard SFAS 150 – Accounting for Certain Financial Instruments with Characteristics of both Liabilities and Equity veröffentlicht. Die Neuregelung gilt für Berichtsperioden (auch Quartalsabschlüsse), die nach dem beginnen, und außerdem für alle Finanzinstrumente, die nach dem emittiert werden. SFAS 150 behandelt bestimmte Finanzinstrumente, die bisher sowohl unter den Verbindlichkeiten als auch im Eigenkapital ausgewiesen werden konnten. Die betroffenen Instrumente sind nunmehr grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auszuweisen. SFAS 150 gilt für die folgenden drei Gruppen von Finanzinstrumenten:
(1) Aktien (Vorzugsaktien), die eine Tilgung durch Geld oder andere Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses vorsehen (SFAS 150.9). Eine Verbindlichkeit liegt aber nur dann vor, wenn eine Geldtilgung verbindlich vorgesehen ist. Besteht lediglich ein Tilgungswahlrecht, dann liegt grundsätzlich noch ein Eigenkapitalinstrument vor (ggf. wäre das eingebettete Optionsrecht gesondert zu bilanzieren). Die Verbindlichkeit ist zu ihrem Verkehrswert anzusetzen (SFAS 150.20)...