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Bilanzierung von Abgasemissionsrechten
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat eine verbindliche IAS-Interpretation zur Bilanzierung von Emissionsrechten erstellt. Die Interpretation liegt derzeit noch im Entwurf vor (IFRIC D1: Emissions Rights). Aktueller Regelungsbedarf besteht insbesondere aufgrund der internationalen Vorgaben im Kyoto-Abkommen. Die Abgasemissionsrechte sind übertragbar und werden erst am Ende der Emissionsperiode mit den tatsächlichen Emissionen des Unternehmens abgerechnet. Übersteigen die tatsächlichen Emissionswerte die erworbenen Emissionsrechte, sind Strafzuschläge zu leisten.
Aufgrund der selbständigen Handelbarkeit verlangt das IFRIC einen „Bruttoausweis”: Erwerb bzw. Veräußerung von Emissionsrechten werden unabhängig davon bilanziert, wie viele Emissionsrechte durch tatsächliche Emissionen aufgebraucht werden. Einerseits werden erworbene Emissionsrechte als immaterielle Vermögenswerte zum aktuellen Marktwert aktiviert. Andererseits wird der tatsächliche Verbrauch an Emissionsrechten als Verbindlichkeitsrückstellung passiviert; die Verbindlichkeitsrückstellung wird mit dem Marktwert jener Emissionsrechte bewertet, die zur Abdeckung erforderlich sind.
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