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Verfahren zur Kontrolle des Vorsteuerabzugs (§ 15 UStG)
(/IV D 1 - S 7532 - 18/02)
(1) Für die Kontrolle des Vorsteuerabzugs ist für Besteuerungszeiträume ab 2002 das Vordruckmuster USt 1 KM – Auskunftsersuchen zum Vorsteuerabzug/Kontrollmitteilung mit je einer Durchschrift für das um Auskunft ersuchte FA und für das ersuchende FA zu verwenden.S. 566
(2) Die Änderungen sind redaktioneller Art und berücksichtigen insbesondere die Währungsumstellung auf den Euro ab .
(3) Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers (§ 15 UStG) kann häufig nicht ohne Mitwirkung des FA geprüft werden, das für die Umsatzbesteuerung des Rechnungsausstellers/Gutschriftsempfängers zuständig ist. Für das Auskunftsersuchen und für die Auskunft ist der Vordruck USt 1 KM – erforderlichenfalls ergänzt um Ablichtungen von Belegen – zu verwenden. Auskunftsersuchen sollen sich i. d. R. auf Fälle beschränken, in denen sich bei der Prüfung von Vorsteuerbelegen Zweifel ergeben. Diese können insbesondere die umsatzsteuerliche Erfassung des Rechnungsausstellers/Gutschriftsempfängers oder dessen Berechtigung zum gesonderten Ausweis der USt betreffen. Ferner kann zu prüfen sein, ob der Rechnungsaussteller einen zu hohen Steuerbetrag in Rechnung gestellt und die Rechnung wirksam berichtigt hat. Die Verwen...