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StuB Nr. 11 vom Seite 558

50-Euro-Freigrenze und USt

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Bonn/Troisdorf

Die OFD Nürnberg hat sich mit Vfg. vom  - S 7109 - 2/St 43 (DStR 2002 S. 859) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachleistungen des Unternehmers an das Personal geäußert. Die Vertreter der Wirtschaftsverbände und Sachverständige haben mehrfach eine praxisgerechte Auffassung gefordert, die keine weitere unterschiedliche Behandlung zwischen LSt und USt bedeutet. In der Praxis kommt die Anwendung der 50-Euro-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG insbesondere in den Fällen der Benzingutscheingestellung zur Anwendung. Hierzu differenziert die Finanzverwaltung bezüglich des Vorsteuerabzugs wie folgt:

Gutscheine, bei denen ein Vorsteuerabzug ausscheidet: Oftmals vereinbaren Unternehmen mit einer ortsansässigen Tankstelle, dass Arbeitnehmer gegen Vorlage eines Benzingutscheins, den der Unternehmer auf seine Arbeitnehmer ausgestellt hat, zu dem entsprechenden Wert Mineralölprodukte erwerben können. Die Tankstelle rechnet die eingelösten Benzingutscheine monatlich mit dem Unternehmen ab. Ein Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Tankstelle wird insoweit abgelehnt, da der Unternehmer nicht selbst der Besteller der konkreten Leistung ist. Demzufolge scheidet die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG aus

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