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Steuerorientierte Gestaltungen bei Arbeitsverhältnissen mit Angehörigen
Prinzipiell steht es jedem Stpfl. frei, seine Angelegenheiten so einzurichten, dass er möglichst wenig Steuern zu zahlen braucht ( BVerfGE 9 S. 237). Jeder Stpfl. hat das Recht, Steuern zu vermeiden und Gestaltungen zu wählen, die eine möglichst geringe Steuerbelastung nach sich ziehen. Das gilt auch, wenn Angehörige ihre Rechtsverhältnisse untereinander so gestalten, dass sie für sie möglichst günstig sind ( BStBl II S. 214; vom , BFH/NV 1997 S. 462).
Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen sind ein solches legales „Gestaltungsmittel” zur Steuervermeidung. Sie sind steuerlich attraktiv und in der Praxis oft anzutreffen, vor allem in mittelständischen Unternehmen und Freiberuflerpraxen. Natürlich ist es auch den Finanzämtern bekannt, dass Arbeitsverträge mit Angehörigen ein taugliches Instrument zur Steuervermeidung sind. Deshalb unterziehen sie diese Verträge, meist im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen, einer genauen Kontrolle. Das FA kann die steuerliche Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverträgen selbst dann versagen, wenn die Verträge zuvor schon Gegenstand einer Außenprüfung waren und dort unbeanstandet geblieben sind. Allein dadurch, dass ein solcher Arbeitsvertrag st...