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StuB Nr. 10 vom Seite 474

Einstweiliger Rechtsschutz bei Abberufung von GmbH-Geschäftsführern

von RAin Heike Hinrichs, Rödl & Partner GbR, Nürnberg

Streitigkeiten zwischen GmbH-Gesellschaftern und dem Geschäftsführer führen häufig zur Abberufung des Geschäftsführers. Soll der Geschäftsführer durch das zuständige Organ abberufen werden, stellt sich für den damit nicht einverstandenen Geschäftsführer die Frage, wie er sich dagegen gerichtlich wehren und sein Amt möglichst lange sichern kann. In einem ordentlichen Klageverfahren dauert es im Zweifel mehrere Monate oder sogar Jahre, bis eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. In diesem Zeitraum können dem Geschäftsführer erhebliche wirtschaftliche oder berufliche Nachteile entstehen. Für die Gesellschafter ist es hingegen wichtig, sich gegen den Widerstand des Geschäftsführers zu wehren (s. u. Kap. III). Vor diesem Hintergrund kann der einstweilige Rechtsschutz praktisch bedeutsam sein (vgl. zum Ganzen auch Reck, StuB 2005 S. 238 f.).

I. Verfahrensvoraussetzungen

Bevor auf die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes eingegangen wird, sollen nachstehend zum besseren Verständnis die Verfahrensvoraussetzungen skizziert werden.

1. Zuständiges Gericht

Das Gericht der Hauptsache (Landgericht) am Sitz der Gesellschaft ist sachlich und örtlich zuständig. Dementsprechend besteht Anwa...

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Einstweiliger Rechtsschutz bei Abberufung von GmbH-Geschäftsführern

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