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Einfluss der IAS/IFRS auf das Maßgeblichkeitsprinzip
Die IFRS stellen keine GoB dar, da sie als Fachnormen ausschließlich induktiv ermittelt werden. Sie werden also nicht vom Verweis des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst.
Die IFRS eignen sich aufgrund ihrer Unbestimmtheit und mangelnden Objektivierungserfordernisse nicht zur Bemessung von Gewinnansprüchen.
Die steuerliche Gewinnermittlung sollte weiterhin am Betriebsvermögensvergleich ansetzen; dabei ist zu beachten, dass bestehende Verzerrungen beseitigt werden.
I. Problemstellung und historischer Überblick über das Maßgeblichkeitsprinzip
Der Maßgeblichkeitsgrundsatz blickt auf eine über 130-jährige Geschichte zurück. Er wurde 1874 in den Ländern Bremen und Sachsen in den dortigen Einkommensteuergesetzen verankert. Die Anknüpfung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz erfolgte zunächst aus rein pragmatischen Gründen, da die Steuersätze in dieser Zeit zwischen 0,6 und 4 % lagen. Der Maßgeblichkeitsgrundsatz war im Rahmen der parlamentarischen Debatten dieser Zeit höchst umstritten. Bereits damals wurde schon eine Zweckdivergenz der steuerlichen und handelsrechtlichen Gewinnermittlung betont. Ein späterer Begründungsansatz für das Maßgeblichkeitsprinzip ist die auf Döllerer zurückgehende Teilhaberth...