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BSG 01.02.1995 13 RJ 5/94
Rentenversicherung; | Zwischenzeit zwischen Abitur und Zivildienst als Anrechnungszeit
Die Zeit zwischen Abitur und Beginn des Zivildienstes kann nicht als Anrechnungszeit im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens in der Rentenversicherung vorgemerkt werden. Solche Zwischenzeiten können nur der Ausbildungszeit zugerechnet werden, wenn sie generell unvermeidbar durch die Organisation des Schulwesens bzw. des Wehr- oder Zivildienstes bedingt üblich und häufig sind sowie in ihrer Dauer einen Zeitraum - ähnlich wie beim Kindergeld - von drei bis vier Monaten nicht überschreiten ().