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Verwaltungsrecht | Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften
Das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1. 9. 2005 ist im BGBl 2005 I S. 2676 verkündet worden und am 8. 9. 2005 in Kraft getreten. Durch Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung werden Unsicherheiten und Unklarheiten, wie z. B. die Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen oder die Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer, beseitigt. Darüber hinaus erfolgt eine teilweise Befreiung von der Grund- und der Grunderwerbsteuer. Vgl. dazu auch Beratung aktuell Heft 37/2005.