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Arbeitsförderung | Festsetzung der Regelleistung nach dem SGB II
Mit Bek. v. 1. 9. 2005 (BGBl 2005 I S. 2718) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II für die Zeit ab dem 1. 7. 2005 bis zum 30. 6. 2006 veröffentlicht. Aufgrund der ausgebliebenen Rentenanpassung zum gleichen Zeitpunkt bleibt die Regelleistung mit 345 € für die alten Bundesländer einschließlich Berlin (Ost) und 331 € für die neuen Bundesländer unverändert.