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Umsatzsteuer | Abgrenzung von Leistungen und Teilleistungen in der Bauwirtschaft
Eine zutreffende Abgrenzung von Leistungen und Teilleistungen in der Bauwirtschaft ist insbesondere bei Steuersatzerhöhungen unverzichtbar. Ergänzend zu Abschn. 177 bis 180 UStR und zum Merkblatt USt M 2 (BStBl 2004 I S. 628) nimmt die OFD Karlsruhe in der Verfügung v. - S 7270 NWB DAAAB-61178 Stellung.