Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nach § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG und § 1a EStG (Bescheinigung EU/EWR)
Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. 2. 9. 2005 - S 2102 - 2 St 32M NWB NAAAB-61234 wird es im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach §§ 1 Abs. 3, 1a EStG für eine Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2006 nicht beanstandet, wenn bei Steuerpflichtigen aus 2004 der EU beigetretenen Staaten die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde über Wohnsitz und Einkommensverhältnisse des Steuerpflichtigen nicht auf dem amtlichen Vordruck „Bescheinigung EU/EWR” vorgenommen worden ist. Für Spanien wurde keine Übergangsregelung beschlossen, d. h. die Vorlage des amtlichen Vordrucks „Bescheinigung EU/EWR” ist in diesem Fall erforderlich.