Für die Frage, ob eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf einem Gelände des
Arbeitgebers tätig wird
Leitsatz
Entscheidendes Motiv für die Zuerkennung von Verpflegungspauschalen bei Einsatzwechseltätigkeit ist die Nichtvorhersehbarkeit
der Verpflegungssituation am Arbeitsplatz. Typisches Beispiel für eine solche Einsatzwechseltätigkeit ist der Monteur, der
an laufend wechselnden Orten eingesetzt wird und sich somit immer wieder von Neuem auf eine veränderte Verpflegungssituation
einstellen muss.
Ein Arbeitnehmer, der zwar an konkret unterschiedlicher Stelle, aber in einem abgrenzten Gelände tätig wird, wird von dieser
Typisierung nicht erfasst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1604 Nr. 20 DAAAB-61191
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.05.2005 - 16 K 624/03
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