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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 624/03 EFG 2005 S. 1604 Nr. 20

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5

Für die Frage, ob eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt, kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer auf einem Gelände des Arbeitgebers tätig wird

Leitsatz

  1. Entscheidendes Motiv für die Zuerkennung von Verpflegungspauschalen bei Einsatzwechseltätigkeit ist die Nichtvorhersehbarkeit der Verpflegungssituation am Arbeitsplatz. Typisches Beispiel für eine solche Einsatzwechseltätigkeit ist der Monteur, der an laufend wechselnden Orten eingesetzt wird und sich somit immer wieder von Neuem auf eine veränderte Verpflegungssituation einstellen muss.

  2. Ein Arbeitnehmer, der zwar an konkret unterschiedlicher Stelle, aber in einem abgrenzten Gelände tätig wird, wird von dieser Typisierung nicht erfasst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1604 Nr. 20
DAAAB-61191

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.05.2005 - 16 K 624/03

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