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BFH 22.03.1994 IX R 100/91
Einkommensteuer; | Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§§ 9, 21 EStG)
Eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung von auf einem Grundstück ruhenden Belastungen ist nach dem dann nicht als WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Stpfl. allein durch den Verkauf des Grundstücks dazu veranlaßt worden ist.