Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 10 vom Seite 459

Funktionsgleichheit des Ersatzwirtschaftsguts als Voraussetzung einer Ersatzbeschaffungsrücklage

– Anmerkungen zum  –

von Richter am BFH Dr. habil. Heinrich Weber-Grellet, München
Die Kernthesen:
  • Die Ersatzbeschaffungsrücklage bietet nicht die Möglichkeit, stille Reserven unbeschränkt auf beliebig andere Wirtschaftsgüter zu übertragen.

  • Die vom IV. Senat erwähnte „Ersatzbeschaffungsabsicht” ist nur mit einer gewissen Vorsicht zu handhaben.

  • Trifft jemand überhaupt keine Anstalten, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen, dann kann ggf. bereits die Bildung einer Rücklage versagt werden.

I. Einführung

Scheidet ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus, kann (nicht muss) die Gewinnrealisierung in der Weise vermieden werden, dass der Stpfl. seine als Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Betracht kommenden Aufwendungen für ein im Wirtschaftsjahr des Ausscheidens oder in den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren angeschafftes (hergestelltes) Ersatz-Wirtschaftsgut um einen Betrag in Höhe des Buchgewinns kürzt oder in Höhe des Buchgewinns noch in dem laufenden Wirtschaftsjahr gewinnmindernd eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bildet, die in angemessener Frist (R 35 Abs. 4 EStR) in einem der kommenden Wirtschaftsjahre auf ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden muss. Eine Nachholung in späteren Wirtschaftsja...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
Online-Dokument

Funktionsgleichheit des Ersatzwirtschaftsguts als Voraussetzung einer Ersatzbeschaffungsrücklage

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen