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Ärztliche Laborleistungen
Ergänzend zum (StuB 2003 S. 180) weist die /S 2246 - 44 - StH 225 auf folgende zwei Besonderheiten hin:
1. Ertragsteuerliche Behandlung der von den Laborgemeinschaften erhobenen Umlagen
Die ertragsteuerliche Behandlung der von den Laborgemeinschaften mangels eigener Einnahmen erhobenen Umlagen bei den beteiligten Ärzten hängt von der Buchung bei den Laborgemeinschaften ab. Hat die Laborgemeinschaft die vereinnahmten Umlagen als Einlagen und damit erfolgsneutral ausgewiesen, so darf der beteiligte Arzt die Zahlung der Umlage nicht als Betriebsausgabe abziehen. Bucht die Gemeinschaft dagegen die Umlagen als Betriebseinnahme, so steht dieser Einnahme die Zahlung des beteiligten Arztes als gewinnmindernde Betriebsausgabe gegenüber. In beiden Fällen wirken sich bei dem beteiligten Arzt im Ergebnis nur die nach der gesonderten Feststellung gem. § 180 Abs. 2 AO auf ihn anteilig entfallenden Aufwendungen der Laborgemeinschaft gewinnmindernd aus.
Dem für die Veranlagung des Arztes zuständigen FA bzw. Bearbeiter ist dabei mitzuteilen, ob die Laborgemeinschaft die vereinnahmten Umlagen als Einlage...