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Das Ende der GewSt-Oasen?
Steueroasen gibt es auch im Inland. Findige Kommunen haben in der Vergangenheit den Hebesatz für Gewerbe- und Grundsteuer auf Null Prozent gesetzt und damit die Ansiedlung zahlreicher Tochtergesellschaften großer Unternehmen bewirkt. Der Gemeindeetat finanzierte sich aus dem daraufhin deutlich gestiegenen Anteil an der ESt und USt. Die Bürger konnten sich wegen des Andrangs der Unternehmen über deutlich höhere Mieteinnahmen freuen.
Dieses Modell soll nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat nun ausgedient haben. So wird künftig Konzernmüttern der GewSt-Messbetrag der Tochtergesellschaft zugerechnet, wenn deren Sitzgemeinde weniger als 200 % GewSt-Hebesatz erhebt (vgl. auch Grützner in dieser Ausgabe auf S. 437). Nach einem Bericht des Handelsblatts (vgl. HB vom S. 4) befürchtet etwa der Bürgermeister der GewSt-Oase Norderfriedrichskoog nun den Ruin der Gemeinde, wenn diese den GewSt-Hebesatz „nur” auf 200 % festlegt, da die Einnahmen dann im kommunalen Länderfinanzausgleich berücksichtigt würden, der wiederum auf einem nivellierten Hebesatz von 310 % basiere. In der Folge würde die Kommune dann mehr in den Finanzausgleich zahlen, als sie bei einem Hebesatz von 200 % einnehmen kö...