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Überhöhte Lieferpreise an eine Schwester-Kapitalgesellschaft als vGA
Zahlt eine GmbH für die von einer Schwester-KapGes gelieferten Waren Preise, die sie einem fremden Lieferanten nicht gezahlt hätte, so liegt hierin eine vGA, auch wenn sich die Höhe der gezahlten Einkaufspreise aus der allgemeinen Preisliste der Schwester-KapGes ergibt. Eine inländische Vertriebs-GmbH hatte ihrer in der Schweiz ansässigen Schwester-KapGes (an der also dieselben Gesellschafter beteiligt waren) für die von ihr gelieferten Waren die Preise gezahlt, die sich aus der allgemeinen Preisliste der schweizerischen GmbH ergaben. Mehrere Preiserhöhungen der Schweizer GmbH gab die Klägerin jedoch nicht an ihre Abnehmer weiter, so dass sie negative Umsatzrenditen erzielte. Nach Auffassung des BFH hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer die Einkaufspreise nich...BStBl 1983 I S. 218