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Unternehmensidentität als Voraussetzung für den Abzug eines Gewerbeverlusts
Wird ein als Teilbetrieb zu wertender Unternehmensteilbereich einer Personengesellschaft veräußert, so kann der darin entstandene Gewerbeverlust mangels Unternehmensidentität nicht mit den nach der Veräußerung entstehenden Gewinnen in den übrigen Unternehmensteilbereichen verrechnet werden. Bei einem der zunächst nur der Herstellung, der Veredelung und dem Vertrieb von chemischen Produkten, Textilien und Papiererzeugnissen gewidmeten und später um einen weiteren Betriebszweig erweiterten Unternehmen können der Produktions- und Reyclingbereich steuerlich begünstigte Teilbetriebe sein.S. 11