Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen zur Darlehenstilgung
Die bloße Behauptung, nach den festgestellten „Negativentwicklungen bei Lebensversicherungen” seien die unverbindlich prognostizierten Kapitalwerte nicht mehr erzielbar, so dass sich bei der Vollfinanzierung von Immobilien durch Lebensversicherungsansprüche nicht gesicherte Darlehensteile ergeben, die von den Steuerpflichtigen nachfinanziert werden müssten, kann die Steuerschädlichkeit nicht vermeiden. Denn die Steuerschädlichkeit der Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen zur Sicherung/Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten hängt nicht davon ab, ob die später fällig werdenden Lebensversicherungsansprüche zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten ausreichen.