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Schenkungsteuer; | Übergang von Vereinsvermögen im Zuge der Liquidation auf den Anfallsberechtigten (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 9 ErbStG)
Der Übergang von Vereinsvermögen im Zuge der Liquidation auf solche anfallsberechtigte Personen, die keine Vereinsmitglieder sind, unterliegt nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 der SchenkSt (). Sind die Vereinsmitglieder selbst entweder nach § 45 Abs. 1 BGB kraft satzungsmäßiger Bestimmung oder aufgrund des § 45 Abs. 3 BGB zu gleichen Teilen anfallsberechtigt, unterliegt der Übergang des Vereinsvermögens auf die Vereinsmitglieder nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974 der SchenkSt.