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BFH 17.05.1995 II R 22/92

Bewertung; | Verfassungsmäßigkeit der VO zur Durchführung des § 90 BewG (Art. 3 GG)

Die Verordnung zur Durchführung des § 90 BewG (sog. WertzahlVO) verletzt nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (). Nach Auffassung des Senats verstößt es gegen § 13 Nr. 11 BVerfGG i. V. mit Art. 100 Abs. 1 GG, wenn das FG die WertzahlVO als einen Bestandteil des vom BewG vorgesehenen Bewertungssystems herausgreift und für verfassungswidrig erklärt, um auf diesem Weg die Einheitsbewertung des Grundvermögens insgesamt außer Kraft zu setzen.

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