Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Flächen (§§ 24 Abs. 1, 14 Abs. 2 UStG 1980)
Die Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher Flächen durch einen Landwirt im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unterliegt der Durchschnittsatzbesteuerung (). Ein pauschal besteuerter Land- und Forstwirt, der über steuerfreie Teilleistungen mit gesondert ausgewiesenem Steuerbetrag abrechnet, schuldet diesen, solange er die Rechnung nicht berichtigt. Weiter hat der BFH entschieden, daß die entgeltliche Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an einem Grundstück ein nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG 1980 steuerfreier Umsatz ist. Es ist unerheblich, ob die Dienstbarkeit auf die Vornahme, die Duldung oder die Unterlassung einer Handlung im Zusammenhang mit dem Grundstück gerichtet ist.