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FG Rheinland-Pfalz 07.06.1995 1 K 1819/94
Einkommensteuer; | Besteuerung von Beamtenpensionen (§ 19 EStG)
Das FG Rheinland-Pfalz hält im Urt. v. - 1 K 1819/94 (NZB eingelegt) an der Ansicht fest, daß die Besteuerung von Beamtenpensionen nach § 19 EStG in den Jahren 1992 und 1993 nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt (ebenso Urt. v. - 1 K 2361/94, NWB EN-Nr. 469/95, NZB eingelegt, Az. des BFH: VI B 59/95).