Gewinnberechnung bei der Veräußerung von Milchquoten
Leitsatz
Bei summarischer Prüfung ist der durch die Veräußerung der Milchreferenzmenge erzielte Veräußerungserlös lediglich dem abgespaltenen
Buchwert für die Milchreferenzmenge gegenüberzustellen.
Entgegen der sog. Einheitsbetrachtung waren die abzuspaltenden Buchwerte nach der Gesamtwertmethode zu bestimmen und getrennt
für Grund und Boden und Milchreferenzmenge mit dem jeweiligen Veräußerungserlös zu verrechnen.
Die im (BStBl 2003 I S. 78) enthaltenen Schätzungsgrundlagen sind nach summarischer Prüfung nicht
zu beanstanden. Der Wert des Grund und Bodens und der auf die Referenzmenge entfallende Kaufpreis ist im Falle der isolierten
Veräußerung einer Milchreferenzmenge nicht zusammenzurechnen und dem doppelten Ausgangswert gem. § 55 Abs. 1 EStG gegenüberzustellen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1780 Nr. 22 YAAAB-60711
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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 01.06.2005 - 2 V 604/04
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