Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung bei Verpachtung einer Apotheke nach dem Tod des Inhabers durch die nicht über die
Qualifikation zur Berufsausübung verfügende Ehefrau als Nießbraucherin
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1. Sind nach dem Tod des Apothekers dessen Kinder als Erben eingesetzt und erhält die Ehefrau den Nießbrauch am gesamten Nachlassvermögen,
so liegt keine (Zwangs-)Betriebsaufgabe vor, wenn die Ehefrau die Apotheke an einen Apotheker verpachtet und die Einkünfte
in der Steuererklärung als solche aus ruhendem Gewerbebetrieb erklärt. Dass die Kinder einen Erbauseinandersetzungsvertrag
auf den Todeszeitpunkt des Vaters geschlossen haben und die eine Tochter ihrer Schwester den hälftigen Anteil an der Apotheke
gegen eine Ausgleichszahlung abgekauft hat, führt ohne eine Aufgabeerklärung ebensowenig zu einer sofortigen Betriebsaufgabe
wie der Umstand, dass weder die Ehefrau noch die Kinder über die Qualifikation zur Führung einer Apotheke verfügen.
2. Wird nach dem Tod der Mutter und dem Wegfall des Nießbrauchs die Apotheke ohne die zum Betriebsvermögen gehörende Immobilie
an den Pächter verkauft, führt dies bei der Tochter zum Ende der Betriebsunterbrechung (in Form einer Betriebsverpachtung)
und damit zu einer Betriebsaufgabe.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1609 Nr. 20 NAAAB-60706
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.02.2005 - 14 K 118/03
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