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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 332/01

Gesetze: EStG 1983 § 5 Abs. 1, EStG 1983 § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, EStG 1983 § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, HGB § 249 Abs. 1 S. 1

Rückstellung wegen Patent- und Schutzrechtsverletzung

einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1989

Leitsatz

Ein Unternehmen, das fremde Patent- und Schutzrechte verletzt hat, muss nicht ernsthaft mit einer Inanspruchnahme durch den Rechtsinhaber rechnen, und darf deswegen noch keine Rückstellung bilden, wenn die geschädigte Firma noch in keiner Weise reagiert hat und auch nicht ersichtlich ist, dass die den Anspruch begründenden Tatsachen nicht nur entdeckt, sondern der geschädigten Firma bekannt geworden sind oder dies unmittelbar bevorstand (zur Gleichbehandlung von Rückstellungen wegen ungewisser Verbindlichkeiten im Allgemeinen und von Rückstellungen wegen der Verletzung fremder Patentrechte im Besonderen durch den Gesetzgeber).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAB-60704

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.12.2003 - 5 K 332/01

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