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BBV Nr. 9 vom Seite 39
Gesellschafter als Vertreter einer GbR
Ein Gesellschafter ist kraft einer konkludent erteilten Vollmacht zur Vertretung einer GbR ermächtigt, wenn der andere Gesellschafter ihm gestattet, nahezu sämtliche Verträge (hier: 95 v. H.) allein namens der Gesellschaft abzuschließen ().