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Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags bei Erwerben von Todes wegen
Der (BStBl 2005 II S. 295; s. Kurznachricht 110/2005) zur Frage der Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG in Fällen, in denen der Erblasser keine Aufteilung verfügt hat und bei denen neben Erben weitere Erwerber (z. B. Vermächtnisnehmer) vorhanden sind, Folgendes entschieden: Die für diese Fälle vorgesehene Verteilung des Freibetrags „zu gleichen Teilen” ist nicht auf eine Verteilung „nach Köpfen” beschränkt, sondern umschreibt ein Aufteilungsprinzip, das auf die Aufteilung des gesamten nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG außer Ansatz zu bleibenden Freibetrags gerichtet ist. Ein bei der (ersten) Verteilung des Freibetrags „nach Köpfen” nicht verbrauchter Teil des Freibetrags ist zu gleichen Anteilen auf Erwerber zu verteilen, die noch Teile ihres durch § 13a ErbStG begünstigten Betriebsvermö...