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Fahrtkosten zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses
Auch hohe Fahrtkosten eines dauernd getrennt lebenden Elternteils für Besuche seines Kindes sind von Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten und deshalb nicht „außergewöhnlich”. Anmerkung: Die Revision ist in dieser Frage zuzulassen, weil der BFH eine gegenteilige Beurteilung in einer jüngeren Entscheidung erwogen hat (, BFH/NV 2004 S. 1635).S. 6