Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachträgliche Erweiterung eines zuvor begrenzten Antrags auf Durchführung des Realsplittings
Die nachträgliche Erweiterung des zuvor betragsmäßig begrenzten Antrags des Unterhaltsleistenden auf Durchführung des Realsplittings mit entsprechend geänderter Zustimmungserklärung des Unterhaltempfängers stellt ein rückwirkendes Ereignis dar, das die Bestandskraft bereits ergangener Steuerbescheide durchbricht.