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Einkommensteuer | Abfindungsleistungen an den Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten
Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nach dem NWB NAAAB-60424 nicht als Werbungskosten abziehbar. – Anmerkung: Das Ergebnis entspricht der Rechtsprechung zu den „Vorfälligkeitsentschädigungen”. Die Finanzverwaltung lässt auch den Sofortabzug von Abstandszahlungen zur Beendigung entgeltlich bestellter Nutzungsrechte zu (, BStBl 1998 I S. 914 Rn. 63); nach a. A. handelt es sich dabei um nachträgliche Anschaffungskosten des Grundeigentümers, die nur die AfA-Bemessungsgrundlage erhöhen (HHR/Siebenhüter, § 9 EStG Anm. 750 „Abstandszahlungen”).