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NWB Nr. 36 vom Seite 3057 Fach 26 Seite 4411

Die Betriebsvereinbarung

Der beste Weg zur Regelung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen

Prof. Dr. Peter Pulte

Betriebsvereinbarungen sind das rechtliche Ergebnis des Zusammenwirkens von Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie kleiden Fragen, über welche eine Einigung erzielt worden ist, in rechtliche Form. Auf diese Weise werden sie für den einzelnen Betriebsangehörigen verbindlich. Zweck der Betriebsvereinbarung ist es, Fragen, die die Belegschaft insgesamt oder Teile von ihr betreffen, generell zu regeln, ohne mit jedem betroffenen Arbeitnehmer eine entsprechende individualrechtliche Abrede treffen zu müssen. Eine solche Betriebsvereinbarung kann auch einen Einzelfall betreffen, z. B. Regelung der Arbeitszeit zwischen Weihnachten und Neujahr. S. 3058

I. Ausgangslage

Betriebsvereinbarungen sind – im Gegensatz zu dem häufig einen ganzen Wirtschafts- oder Gewerbezweig erfassenden Tarifvertrag – grundsätzlich auf den Einzelbetrieb beschränkt und erzeugen nicht Berufsrecht, sondern Betriebsrecht. Gegenstand von Betriebsvereinbarungen können alle Angelegenheiten sein, welche die innerbetrieblichen Verhältnisse betreffen und zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören und üblicherweise nicht durch Tarifvertrag geregelt werden. Beispielsweise ist zu denken an Bestimmungen über die Ordnung und das Verhalten im ...

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