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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9300/03 EFG 2005 S. 1713 Nr. 21

Gesetze: InsO § 85, InsO § 178 Abs. 3, InsO § 201 Abs. 2 Satz 1, AO § 34, AO § 69, FGO § 40 Abs. 1, FGO § 138 Abs. 1

Erledigung eines vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtlich anhängig gewordenen Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung

Leitsatz

Ein vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtlich anhängig gewordener Rechtsstreit über eine Insolvenzforderung erledigt sich durch die Feststellung der noch nicht beglichenen Restschuld zur Tabelle in der Hauptsache, wenn im vorangegangenen Prüfungstermin niemand der betreffenden Forderungsanmeldung widersprochen hat.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1713 Nr. 21
NAAAB-60249

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 11.04.2005 - 9 K 9300/03

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