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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 106/2002 EFG 2005 S. 1980 Nr. 24

Gesetze: UStDV § 44 Abs. 1UStDV § 44 Abs. 2UStG § 15a Abs. 7 Nr. 1WG Art. 20 Abs. 4WG Art. 20 Abs. 5 WG Art. 27 Abs. 1 Satz 2

Zur Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung des § 44 UStDV

Leitsatz

Die Vereinfachungsregelung des § 44 Abs. 1 und Abs. 2 UStDV, wonach eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG unterbleiben kann, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts entfallende Vorsteuer 500 DM nicht übersteigt oder sich bei einem Wirtschaftsgut in einem Kalenderjahr die für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse gegenüber den Verhältnissen im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung um weniger als 10 Prozentpunkte geändert haben, widerspricht weder den Vorschriften des nationalen Rechts noch der 6. EG-Richtlinie.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1980 Nr. 24
UStB 2006 S. 64 Nr. 3
ZAAAB-60245

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.03.2005 - II 106/2002

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