Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige Wiederbestellung bei laufendem Insolvenzverfahren
Leitsatz
Solange das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Steuerberaters nicht abgeschlossen ist, besteht unverändert die den
Widerruf seiner Bestellung rechtfertigende Vermutung des Vermögensverfalls.
Ein Anspruch auf sofortige Wiederbestellung setzt unter solchen Umständen voraus, dass der Anspruchsteller bereits zum gegenwärtigen
Zeitpunkt unzweifelhaft in geordneten Verhältnissen lebt.
Eine solche Feststellung kann bei einer absehbar auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht wesentlich zurückgeführten
Verschuldung und bei aktuell weiter auflaufenden Zahlungsrückständen nicht getroffen werden.
Fundstelle(n): WAAAB-60233
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2004 - 2 K 2679/04 StB
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