Aktivierung einer Forderung auf Einlage eines Aktiendepots
keine Herstellung der Ausschüttungsbelastung bei Teilwertberichtigung einer Forderung, die zu einer verdeckten Gewinnausschüttung
führt
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Körperschaftsteuer 2001
Leitsatz
1. Ein Anspruch einer GmbH auf Übertragung eines dem Gesellschafter gehörenden Aktiendepots ist nicht zu aktivieren, wenn
eine entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht nachgewiesen ist, auch dann nicht, wenn die Übertragung des Depots bereits
gem. § 409 Abs. 1 BGB der Bank angezeigt worden ist.
2. Führt die Wertberichtigung einer Forderung zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, ist deshalb noch nicht die
Ausschüttungsbelastung i.S.von § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. herzustellen.
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