Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides
unbillige Härte bei drohendem Insolvenzverfahren
Aussetzung der Vollziehung in Sachen
Körperschaftsteuer 1994-1997, 1999 und 2002
Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1998
Zerlegung des Grundsteuermessbetrags 1994
Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1995-1997, 1999 und 2002
Leitsatz
1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides ist zulässig, da dieser Grundlagenbescheid für den
Gewerbesteuerbescheid ist.
2. Die Vollziehung eines Steuerbescheides ist gem. § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. FGO wegen unbilliger Härte auszusetzen, wenn
der Steuerpflichtige bei einer Ablehnung der Vollziehungsaussetzung Insolvenzantrag stellen müsste, sofern Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht fast ausgeschlossen sind.