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FG München Beschluss v. - 7 V 1907/05

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 4, FGO § 69 Abs. 2 S. 2 2. Alt.

Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides

unbillige Härte bei drohendem Insolvenzverfahren

Aussetzung der Vollziehung in Sachen

Körperschaftsteuer 1994-1997, 1999 und 2002

Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1998

Zerlegung des Grundsteuermessbetrags 1994

Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1995-1997, 1999 und 2002

Leitsatz

1. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides ist zulässig, da dieser Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid ist.

2. Die Vollziehung eines Steuerbescheides ist gem. § 69 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. FGO wegen unbilliger Härte auszusetzen, wenn der Steuerpflichtige bei einer Ablehnung der Vollziehungsaussetzung Insolvenzantrag stellen müsste, sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides nicht fast ausgeschlossen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-60222

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Beschluss v. 24.05.2005 - 7 V 1907/05

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