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FG München Urteil v. - 8 K 522/01 EFG 2005 S. 1527 Nr. 19

Gesetze: EStG 1990 § 4 Abs. 1 S. 2, EStG 1990 § 13, EStG 1990 § 52 Abs. 15

Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung des Betriebsnachfolgers

Leitsatz

Beginnt der als Betriebsnachfolger vorgesehene Sohn auf einem zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen der Eltern gehörenden Grundstück vor der Hofübergabe mit dem Bau eines zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmten Einfamilienhauses, so führt dies bei den Eltern zum Zeitpunkt des Baubeginns zu einer steuerpflichtigen Entnahme des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen (hier: keine Steuerbefreiung nach § 52 Abs. 15 EStG).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 23/2005 S. 1114
DStRE 2006 S. 655 Nr. 11
EFG 2005 S. 1527 Nr. 19
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2005 S. 978
CAAAB-60218

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FG München, Urteil v. 07.11.2003 - 8 K 522/01

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