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Zur steuersystematisch gebotenen Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG
An welchen steuersystematischen Maßstäben ist die Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten zu messen?
Ist die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nach § 8b Abs. 2 KStG gerechtfertigt?
Ergeben sich durch das Verlustverwertungsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG systemwidrige Steuernachteile?
I. Einleitung
Im Folgenden soll die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften (§ 8b Abs. 2 KStG) einschließlich des Ansatzverbots von Gewinnminderungen im Zusammenhang von Beteiligungsbesitz (§ 8b Abs. 3 KStG) einer steuersystematischen Analyse unterzogen werden. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen so zwingend ist, wie vom Gesetzgeber dargestellt, und ob durch das Verlustverwertungsverbot nicht zu rechtfertigende steuerliche Nachteile auftreten. Bemerkenswert ist, dass die Sachverständigenvorlage für die Unternehmenssteuerreform, die Brühler Empfehlungen, keine Regelungen einer generellen Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen analog § 8b Abs. 2 KStG bzw. eines Verlustverwertungsverbots analog § 8b Abs. 3 KStG vorsah.
II. Beteiligungserträge im neuen KSt-System
1. Dividenden
Da die KSt im neuen (klassischen) KSt-System eine Definitivsteuer ist, mü...