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Änderungen im Bereich der Ertragsbesteuerung der Unternehmen durch das StVergAbG
Worauf beziehen sich die Änderungen des StVergAbG im Kern?
Welche Änderung ergibt sich bei der Organschaft?
Inwieweit werden die Mitwirkungspflichten der Stpfl. bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland erweitert?
I. Vorbemerkungen
Die vom Bundestag ursprünglich verabschiedete Fassung des StVergAbG ist nach dem Ergebnis des anschließenden Vermittlungsverfahrens erheblich „zusammengestrichen” worden. Von der Bundesregierung und dem Bundestag als bedeutsam angesehene Änderungen des EStG sowie die Einschränkungen zur Berücksichtigung von Verlusten nach Maßgabe des EStG, des KStG und des GewStG konnten nicht durchgesetzt werden. Verblieben sind wesentliche Änderungen im Bereich der Besteuerung der körperschaftsteuerlichen Organschaft nach §§ 14 ff. KStG sowie der unterschiedlichsten Regelungen zur Besteuerung von Auslandsbeziehungen. Zu erwähnen sind ferner Regelungen des GewStG für die Fälle, in denen Gemeinden die GewSt nach einem 200 v. H. unterschreitenden Hebesatz erheben. Die nachfolgende Darstellung soll einen ersten Überblick über die im Einzelnen durch das nunmehr verabschiedete StVergAbG getroffenen Regeln vermitteln. Sie erstreckt sich nicht auf die USt.
Nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung zum...