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Prozeßrecht; | Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren
Umsatzsteuerbeträge sind bei der Kostenfestsetzung seit dem nur zu berücksichtigen, wenn der Antragsteller die Erklärung abgibt, daß er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann (, Rpfleger 1995, 312; ebenso , Rpfleger 1995, 313). Im gleichen Sinne haben bereits das OLG Koblenz und das OLG Celle entschieden (vgl. dazu NWB EN-Nr. 638/95 und 675/95).