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StuB Nr. 10 vom Seite 516

Pflichtmitgliedschaft in Kammern und anderen Zwangskörperschaften der Wirtschaft auf dem Prüfstand

von Dr. Norbert Ullrich, Halle/Nordhausen

I. Einführung

In der fortwährenden Auseinandersetzung um die Pflichtmitgliedschaft in Kammern und anderen Zwangskörperschaften der Wirtschaft sind jüngst zwei zentrale Entscheidungen ergangen: Das (GewArch 2002 S. 98 = DB 2002 S. 527) erneut die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern für verfassungsgemäß erklärt, ebenso mit Beschluss vom  - 1 BvR 1759/91 (WM 2001 S. 360 = DB 2001 S. 2596) die Pflichtmitgliedschaft in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden. Es geht hier im Grundsatz zunächst um die Frage: Darf Teilnehmern des Wirtschaftslebens die gesetzliche Pflicht auferlegt werden, Mitglied einer speziell für sie geschaffenen, öffentlich-rechtlich organisierten Selbstverwaltungskörperschaft zu sein? Damit eng verbunden ist die (für viele Mitglieder solcher Zwangskörperschaften praktisch weitaus wichtigere) zweite Frage, ob sie zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sind; beide Fragen sind gedanklich zu trennen, da die Finanzierung einer Kammer o. ä. nicht zwingend durch Mitgliedsbeiträge erfolgen müsste, sondern auch mittels Finanzzuweisungen von staatlicher Seite möglich wäre. Diese Fragen stellen sich gleichermaßen für die drei Typen von...

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