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Neues zum Mantelkauf?
Der Mantelkauf als Alternative zu Gesellschaftsneugründungen bleibt in Mode. Es bleiben allerdings wesentliche Fragen, die sich mit folgenden Stichworten beschreiben lassen: Nachgründungsgeschäfte (§ 52 AktG), Handelndenhaftung (analog § 11 Abs. 2 GmbHG) und Altverbindlichkeiten. Der BFH hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom (DB 2002 S. 665 = StuB 2002 S. 354) zum Verlustabzug das BMF aufgefordert, dem Rechtsstreit beizutreten und eine Stellungnahme abzugeben. Es geht um die Frage der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität als Voraussetzung zum Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG. Der Fortgang des Verfahrens wird mit großem Interesse zu beobachten sein. Möglicherweise ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung.