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Neues zu den Spekulationsgewinnen
BFH-Urteile werden für die Finanzverwaltung erst mit der Veröffentlichung bindend. Im Handelsblatt vom (S. 49) beklagt der Vizepräsident des BFH (!) Wolfgang Spindler dazu, dass das BMF die Veröffentlichung von BFH-Urteilen erheblich verzögere. Man denke in diesem Zusammenhang auch an die berühmten „Nichtanwendungserlasse”. Das Ganze gewinnt zusätzlich an Brisanz, wenn man sich die neuen Indizien zur Verfolgung nicht versteuerter Spekulationsgewinne verdeutlicht. Der BFH überprüft bekanntlich gegenwärtig die „aktuelle Praxis” der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. In seinem Beschluss vom (vgl. StuB 2002 S. 455) hat der BFH das BMF zum Verfahrensbeitritt aufgefordert. In einem Gutachten des Bundesrechnungshofs wird die derzeitige Praxis der Besteuerung von Spekulationsgewinnen kritisiert (vgl. HB vom 26./, S. 3). Mit dem aktuell veröffentlichten Beschluss vom - VII B 152/01 (StuB 2002 S. 514) hat der BFH die Zulässigkeit eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung an ein Kreditinstitut bejaht.
Die Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung wird vielfach begründet (vgl. etwa Risto/Julius, Beilage Nr. 4/2002 zu DB 17/2002). Sieht man das alles vor dem Hintergrund des unsägli...